Geldspielgesetze
Seit Januar 2019 sind alle Geldspiele in einem Gesetz geregelt und der Geldspielmarkt steht auch Online-Geldspielen von Schweizer Casinos offen. Es vereint das bisherige Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz.
Jugendschutz
Das Geldspielgesetz sieht eine Altersbegrenzung von 18 Jahren für alle Casinospiele, inkl. Online-Spiele, vor. Für Lotterie-Spiele gilt neu ein Mindestalter von 16 Jahren. Anbieter von „automatisiert durchgeführten Lotterien“ müssen neu eine Zugangskontrolle einrichten. Es handelt sich dabei vor allem um „Tactilos“, die in der Westschweiz sehr präsent, in der Deutschschweiz aber verboten sind.
Prävention von exzessivem Geldspiel
Fortan werden nicht nur Casinos, sondern auch Lotteriegesellschaften verpflichtet, spielsüchtige Personen auszuschliessen.
Die Kantone sind neu per Gesetz in der Pflicht, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel umzusetzen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote anzubieten. Das Gesetz anerkennt die Spielsucht neu als Krankheit.
Mit dem neuen Geldspielgesetz hob der Bundesrat die Verpflichtung der Casinos auf, mit Suchtfachstellen zusammenzuarbeiten. Das Gesetz legt zudem die Rahmenbedingungen für kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos fest. Ziel ist, dass die Turniere ungefährlich und für Spielende zugleich attraktiv sind. Zudem sind die maximalen Summen aller Einsätze für Kleinlotterien und Tombolas (sog. Plansummen) auf Verordnungsstufe festgelegt.
Abgaben
Die Casinos leisten auf dem Bruttospielertrag (Einsätze minus ausbezahlte Gewinne) die Spielbankenabgabe von 40 bis 80%. Die Spielbankenabgabe der A-Casinos fliesst zu 100% in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV). Die B-Casinos leisten 60% an die AHV und 40% an den Standortkanton.
Die Reinerträge aus Lotterien und Wetten werden für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet. Gemäss interkantonaler Vereinbarung sind die beiden Lotteriegesellschaften verpflichtet, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zur Bekämpfung der Spielsucht zu entrichten. Diese beträgt jährlich 0.5% der im jeweiligen Kantonsgebiet mit den Lotterie- und Sportwettangeboten von Swisslos und Loterie Romande erzielten Bruttospielerträge.