Zweckbestimmung der Alkoholsteuer
Internationaler Überblick über die Politik zur Zweckbestimmung der Einnahmen aus der Alkoholsteuer
Zweckbestimmung der Einnahmen aus der Alkoholsteuer hier und im Ausland
Die Schweiz hat das Prinzip des „Zehntels“ vor mehr als einem Jahrhundert eingeführt. Die Verpflichtung, einen Teil der Einnahmen aus der Besteuerung alkoholischer Getränke für die Bekämpfung und Prävention der Folgen von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit zu verwenden, erscheint in der schweizerischen Gesetzeslandschaft als eine Selbstverständlichkeit. Doch wie sieht es im Ausland aus?
Nur in wenigen Ländern gilt das Prinzip der Zweckbindung von Alkoholsteuern für Massnahmen zur Prävention und Verminderung alkoholbedingter Schäden oder gar für Massnahmen der Gesundheitsförderung im weiteren Sinne (Polen, Philippinen und Thailand sowie einige kanadische Provinzen). Demgegenüber herrscht in der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Länder das Prinzip der Haushaltsuniversalität vor (d. h. ohne vorherige Zweckbestimmung der Einnahmen für Ausgaben).
Die detaillierten Ergebnisse sind in einem Forschungsbericht präsentiert.
Projektdauer : September bis Dezember 2022
Kontaktperson : Florian Labhart
Finanzierung: Sucht Schweiz
Bericht
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Affectation du produit de la taxe sur les boissons alcooliques
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