Cannabis als Betäubungsmittel
Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Handel und Anbau sind verboten und strafbar. Dies betrifft auch den Anbau von Pflanzen zum persönlichen Gebrauch.
Cannabisprodukte mit einem THC Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (THC-armer Cannabis und CBD). Sie unterliegen jedoch anderen Gesetzen, wie dem Tabak-, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände- (inkl. Kosmetika) oder Arzneimittelgesetz.
Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Anderenfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100’000 oder das erzielte Einkommen CHF 10’000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.
Cannabis im Strassenvekehr
Fahren unter dem Einfluss von Cannabis gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und ist strafbar. Bei einem Verdacht auf Cannabiskonsum kann die Polizei einen Drogenschnelltest durchführen. Ist dieser positiv, wird ein Bluttest veranlasst. Wer mit einem Wert von mindestens 1.5 mcg/l THC im Blut im Strassenverkehr erwischt wird, gilt als fahrunfähig und wird mit einer Busse und/oder Freiheitsstrafe bestraft und der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Liegt zusätzlich ein weiterer Straftatbestand vor (z.B. überhöhte Geschwindigkeit), fällt die Strafe höher aus. Bei einem Unfall unter dem Einfluss von Cannabis können Versicherungen die Leistungen kürzen.
Gesetze
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
- Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)
- Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)
- Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI)
- Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Mehr dazu
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Les amendes d'ordre pour consommation de cannabis
La mise en œuvre en Suisse. (2017) (Forschungsbericht auf Französisch)
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Cannabis mit niedrigem THC- und CBD-Gehalt
Website
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Im Fokus - Alkohol, illegale Drogen und Medikamente im Strassenverkehr
Grenzwerte bei Alkohol und Nulltoleranz für illegale Drogen
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Drogen im Strassenverkehr
Website