Tabakprodukte zum Erhitzen
National ist einzig die Werbung an Radio und Fernsehen verboten. Einige Kantone gehen mit dem Verbot von Plakatwerbung, Kinowerbung oder Sponsoring von Kulturveranstaltungen einen Schritt weiter. Zudem ist Werbung untersagt, die sich mehrheitlich an Minderjährige richtet. Dank der Annahme der Initiative «Kinder ohne Tabak» wird alle Werbung verboten sein, die Kinder und Jugendliche erreichen kann.
E-Zigaretten
Da E-Zigaretten nicht der Tabakverordnung unterstehen ist deren Bewerbung in der Mehrheit der Kantone bis heute frei, ausser in sechs Kantonen, wo auch E-Zigaretten in die kantonalen Werbebeschränkungen für Tabakprodukte mit aufgenommen worden sind. Dank der Annahme der Initiative «Kinder ohne Tabak» wird alle Werbung für Nikotinprodukte verboten sein, die Kinder und Jugendliche erreichen kann.
Snus
Solange Snus nicht zugelassen war wurde das Produkt auch kaum beworben. Dies hat sich mit der Marktzulassung im 2019 geändert.
National ist einzig die Werbung an Radio und Fernsehen verboten. Einige Kantone gehen mit dem Verbot von Plakatwerbung, Kinowerbung oder Sponsoring von Kulturveranstaltungen einen Schritt weiter. Zudem ist Werbung untersagt, die sich mehrheitlich an Minderjährige richtet.
Dank der Annahme der Initiative «Kinder ohne Tabak» wird alle Werbung verboten sein, die Kinder und Jugendliche erreichen kann.